Wichtige Entscheidungen Strafrecht BT


Volker Reuschenbach, ehem. Wiss. Assistent an der Universität Bayreuth


Gefördert durch

Verlag Recht und Praxis, Kissing

Im nachfolgenden sollen grundlegende und aktuellere Entscheidungen aufgeführt werden, die mir unter dem Gesichtspunkt des Tatbestandsverständnisses besonders lehrreich erscheinen. Der Student möge sich hier nicht von der Vorstellung leiten lassen, es handle sich um „examensrelevante" Entscheidungen. Das Bayerische Justizprüfungsamt legt größten Wert darauf, daß durch die Aufgabenstellung nicht aktuelles Entscheidungswissen abgefragt wird, sondern systematisches Grundverständnis. Meine ersten Erfahrungen in NRW (Frühjahr 96 bis 97) bestätigen allerdings genau das Gegenteil.

Dem Studierenden sollten daher Grundsatzentscheidungen der Rechtsprechung bekannt sein. Geben Sie sich nicht mit „Dritt-Zitaten" zufrieden! Die Lektüre des amtlichen Quelltextes schult den Blick für Problemansätze und die Befähigung zur konzentrierten Formulierung eines Problemzusammenhangs.

Ich bemühe mich, neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit, eine unter dem Ausbildungsaspekt lehrreiche Entscheidungssammlung aufzubauen. Derweil beschränke ich mich auf Entscheidungen, die Bezug zu meinem Einstiegs-Repetitorium Strafrecht BT haben.


vor § 13 ff StGB:

Zu § 18 StGB:

Zu § 25 StGB:

Zu § 211 StGB:

Zu § 222 StGB:

Zu § 226 StGB:

Zu § 227 StGB:

Zu § 229 StGB:

Zu § 240 StGB:

Zu § 242 StGB:

Zu § 243 StGB:

Zu § 246 StGB:

Zu § 250 StGB:

Zu § 259 StGB:

Zu § 263 StGB:

Zu § 263 a StGB:

Zu § 266 StGB:

Zu § 266 b StGB:

Zu § 267 StGB:

Zu § 315 c StGB:

Zu § 316 StGB:

Zu §§ 323a, 20 StGB:


Copyright © 6/1997 and last revised on 22.06.1997 at 11.21.00 by Volker Reuschenbach, Münster